Für Ihren Aufenthalt in unserer Rehaklinik möchten wir Ihnen größtmögliche Transparenz und Planungssicherheit bieten.
Bitte beachten Sie: Unabhängig von Ihrer Versicherungsart erfolgt die Abrechnung der Behandlungskosten grundsätzlich direkt mit Ihnen als Patientin bzw. Patient. Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung oder Ihre Beihilfestelle die Kosten übernimmt, richtet sich ausschließlich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif bzw. den geltenden Beihilfevorschriften.
Da uns die Details Ihres persönlichen Versicherungsvertrags nicht bekannt sind, empfehlen wir Ihnen, vor Beginn Ihrer Rehabilitationsmaßnahme Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung aufzunehmen. Klären Sie bitte vorab, ob die Kosten der Rehabilitation insgesamt sowie mögliche Zusatzleistungen (z. B. Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung) übernommen werden.
Ihre Abrechnungsoptionen
Sie haben bei uns die Wahl zwischen zwei Abrechnungsarten:
Abrechnungsart A – mit Chefarztbehandlung
Im Rahmen eines persönlichen Aufnahmegesprächs informieren wir Sie ausführlich über alle Details Ihres Aufenthalts. Wenn Sie sich für wahlärztliche Leistungen entscheiden, schließen Sie gemeinsam mit einem Vertreter unserer Einrichtung eine entsprechende Vereinbarung ab. Diese Leistungen werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.
Abrechnungsart B – ohne Chefarztbehandlung
Hier erfolgt die Behandlung durch unsere diensthabenden Ärztinnen und Ärzte ohne gesonderte Wahlleistungsvereinbarung.
Leistungen im teilpauschalierten Pflegesatz
Unabhängig von der gewählten Abrechnungsart zahlen Sie einen täglichen teilpauschalierten Pflegesatz. Dieser beinhaltet folgende Klinikleistungen:
- Unterkunft im Standardzimmer
- Verpflegung
- Ärztliche und medizinische Leistungen durch die diensthabenden Ärztinnen und Ärzte
- Pflegerische Grundleistungen
Ihr Therapieprogramm wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Die hierbei vorgesehenen therapeutischen Anwendungen sind nicht im Pflegesatz enthalten und werden transparent separat berechnet.