Informationen für Sozialdienste und Zuweiser

Die VITREA Klinik Rabenstein steht Sozialdiensten und Zuweisern als verlässlicher Partner für eine hochwertige Rehabilitation zur Seite.

Serviceangebot und wichtige Informationen

Ob Fragen zur Aufnahme, zum Aufenthalt oder zur Organisation. Unser Patientenmanagement ist Ihre zentrale Anlaufstelle. Für allgemeine Anliegen hilft Ihnen auch die Rezeption gern weiter. Telefonzeiten, Kontaktdaten und E Mail Adressen finden Sie unten.

 

Patientenmanagement

Die zentrale Anlaufstelle für Fragen ist das Patientenmanagement. Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen von Montag – Freitag (außer an Feiertagen) telefonisch von 8:30 bis 10:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr zur Verfügung

T 06043 / 806 0

 

Kontakt für Kostenträger und Krankenhäuser

E-Mail: anmeldung@klinik-rabenstein.de

 

Rezeption

Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:30 Uhr
Miriam Balser und Michaela Fritz

T 06043 / 806 – 0
F 06043 / 806 – 400

E-Mail: rezeption@klinik-rabenstein.de

Zulassungen der Klinik Rabenstein

  • Stationäre medizinische Leistungen zur Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung nach § 15 SGB VI

  • Stationäre medizinische Leistungen zur Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung nach § 40 (2) SGB V

  • Beihilfeberechtigt

  • Zulassung zur ganztägigen ambulanten Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger

  • Zulassung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen zur Durchführung ambulanter Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen nach § 40 (1) SGB

Ambulante Zulassungen gemäß § 124 SGB V:

  • Zulassung zur Erbringung physiotherapeutischer Leistungen

  • Erweiterte ambulante Therapie/EAP – erweiterte ambulante Physiotherapie durch die Berufsgenossenschaften

  • Zulassung zur Erbringung Sporttherapie und gerätegestützter Krankengymnastik

  • Zulassung zur Erbringung Physikalischer Therapie

  • Durchführung von ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen nach 23 SGB V

  • Durchführung von Präventionsmaßnahmen nach 20 SGB V

  • Zulassung zum Präventionsprogramm durch die deutsche Rentenversicherung. 

  • Anspruch haben Sie, wenn sie aktiv beschäftigt sind und erste Beeinträchtigungen im Alltag verspüren. 

  • Die Versicherungsrechtliche Voraussetzung ist eine sechsmonatige Beschäftigung mit Pflichtbeiträgen in den letzten zwei Jahren vor ihrem Antrag.  

  • Zulassung zum Nachsorgeprogramm durch die Deutsche Rentenversicherung, auch in Form von Tele- Reha – Nachsorge möglich

  • IRENA (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge): umfasst mehrere Therapiefelder, die je nach Bedarf aus mindestens zwei der nachfolgenden Therapiefelder bestehen: 
    Therapiefeld I: Sport- und Bewegungstherapie, Physiotherapie
    Therapiefeld II: Klinische Psychologie, Arbeitstherapie, Klinische Sozialarbeit
    Therapiefeld III: Information/Motivation/Schulung, Ernährungsmedizin

  • TRENA (Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge): Geeignet bei Beeinträchtigungen am Haltungs- und Bewegungsapparat.

Behandlungsschwerpunkte

Unsere Schwerpunkte

Auf einen Blick: Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Behandlungsschwerpunkten Orthopädie und Innere Medizin. Wir betreuen Menschen während und nach einer Erkrankung mit ganzheitlichen Rehabilitationskonzepten.