Wunsch – und Wahlrecht: Wählen Sie die für Sie passende Einrichtung!
Grundsätzlich muss der Kostenträger das „Wunsch- und Wahlrecht“ des Patienten nach § 8 SGB IX (Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten) berücksichtigen – heißt Sie dürfen Ihre Wunscheinrichtung aussuchen, sofern diese für Ihre Diagnosen passend ist!
Gerne können Sie sich bei uns hierüber informieren.
Wie wenden Sie das Wunsch- und Wahlrecht für sich an?
- Suchen Sie sich den Antrag von der zuständigen Rentenversicherung oder Krankenkasse raus und drucken ihn als PDF aus, stellen Sie ihn online oder lassen Sie ihn sich zuschicken
- Geben Sie Ihre Wunschklinik direkt im dafür vorgesehenen Feld, des Reha-Antragsformulars ein.
- Sollte der Antrag für die medizinische Rehabilitation schon gestellt worden sein, können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht auch nachträglich noch Gebrauch machen, indem Sie das Formular Wunsch- und Wahlrecht mit Verweis auf Ihren bereits gestellten Antrag nachreichen.
- Ausgefüllten Antrag abschicken und sich auf den Aufenthalt bei uns freuen!