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Wann ist eine Reha sinnvoll?
Eine Rehabilitation wird dann genehmigt, wenn Sie einen Rehabilitationsbedarf haben, Sie fähig sind, eine Reha anzutreten (Rehabilitationsfähigkeit) und eine realistische Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch eine Rehabilitation verbessert (günstige Rehabilitationsprognose). Ihr Haus- oder Facharzt oder Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus helfen Ihnen bei der Einschätzung dieser drei Faktoren. -
Behandlungsform
Bei der Behandlungsform kommt es darauf an, ob sie operiert wurden (Anschlussheilbehandlung), die Folgen einer bestehenden Krankheit oder Behinderung zu mildern, die Erwerbsfähigkeit zu fördern (medizinische Rehabilitation / Heilverfahren) oder die Verhinderung der Entstehung einer Beeinträchtigung (Vorsorgeheilbehandlung).
Eine Anschlussheilbehandlung ist eine medizinische Maßnahme, die immer mit einem vorherigen Krankenhausaufenthalt verbunden ist, zum Beispiel aufgrund von schweren Erkrankungen, Operationen oder Unfällen. Den Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung stellt entweder der behandelnde Krankenhausarzt oder ein Mitarbeiter des Sozialdienstes.
Medizinische Rehabilitation / Heilverfahren dient dem Erhalt der Gesundheit und soll die selbstständige Lebensführung stärken. Die medizinische Rehabilitation wird überwiegend nach schweren akuten Erkrankungen, chronischen Leiden oder Behinderungen in Anspruch genommen. Die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation kann in Form einer „Medizinischen Reha auf Antrag (MRA)“ oder über ein „Heilverfahren (HV)“ stattfinden. Heilbehandlungen werden immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder Hausarzt beantragt.
Egal, ob offene Badekur, freie oder ambulante Badekur oder Vorsorgekur – unter allen Begriffen versteht man eine Therapieform, die offiziell als Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten bezeichnet wird. Eine Badekur kann je nach gesundheitlichem Zustand und medizinischer Indikation verschiedene Leistungen beinhalten. Fragen Sie Ihren Arzt nach dem entsprechenden Verlauf und Antrag.
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Ambulant oder stationär
Wenn Sie mit Ihrem Arzt die Notwendigkeit einer Rehabilitation besprechen, wird auch die Frage geklärt, ob für Sie eine stationäre oder eine ambulante Reha besser geeignet ist. Im deutschen Sozialrecht gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Für eine stationäre Rehabilitation müssen also medizinische Gründe vorliegen. Ihr Arzt hilft Ihnen, wenn es darum geht, eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme medizinisch zu begründen. Kommt für Sie ein stationäre Aufenthalt in Frage?- Sind Sie durch Ihre Erkrankung oder Operation stark körperlich beeinträchtigt (auch vorübergehend)?
- Können Sie sich zu Hause selbst versorgen?
- Kommen Sie zu Hause allein zurecht (Treppensteigen, Dusche oder Badewanne, Ein- und Aussteigen ins Bett, usw.)?
- Schaffen Sie es, jeden Tag zu einer ambulanten Therapie und wieder zurück zu fahren?
- Ist Ihr häusliches Umfeld so, dass Sie sich schonen können, oder sind Sie gleich wieder in zahlreiche häusliche Pflichten eingebunden?
- Fühlen Sie sich dem Alltag nach der akuten Erkrankung oder der Operation psychisch schon gewachsen oder benötigen Sie erst einmal Abstand und Zeit für sich?
- Haben Sie Angst, allein zu Hause zu sein und im Notfall keine Hilfe zu bekommen?
- Wünschen Sie sich noch einige Zeit Unterstützung durch geschultes Personal?
- Möchten Sie lieber zu Hause genesen als in einer fremden Umgebung?
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Antrag stellen
Damit Sie die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahme bewilligt bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Es ist für ambulante oder stationäre Reha das gleiche Antragsformular. Sie können das Antragsformular bei Ihrem Kostenträger anfordern oder auf dessen Homepage downloaden.
Hinweis: Der wichtigste Verbündete für einen Antrag mit guter Erfolgsaussicht ist der behandelnde Arzt. Er kennt die Begründung für den Rehabilitationsbedarf, hilft beim Ausfüllen des Antrags oder stellt ihn gleich selbst. Die Kosten Ihrer Rehabilitation übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Unfallversicherung. -
Wunsch- und Wahlrecht
Damit eine Reha möglichst erfolgreich ist, sollten Sie eine Reha-Einrichtung wählen, die ganz auf Ihr Krankheitsbild und Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, denn Sie haben ein gesetzlich garantiertes Wunsch- und Wahlrecht. Damit Sie Ihren Reha-Aufenthalt in Ihrer Wunschklinik beantragen können, gibt es ein speziell dafür vorgesehenes Formular. Mit Hilfe Ihres Arztes oder des Sozialdienstes können Sie begründen, warum Sie sich für genau diese Klinik entschieden haben. Schicken Sie den Wunsch- und Wahlrechtsantrag zusammen mit dem Reha-Antrag und den Befunden an den Kostenträger. -
Antrag einreichen
Den Reha-Antrag, den Wunsch- und Wahlrechtsantrag und die ärztlichen Befunde müssen Sie nun bei dem für Sie zuständigen Kostenträger einreichen. Der Sozialdienst oder der Berater aus der Servicestelle für Rehabilitation hilft Ihnen dabei. Und gehen die Unterlagen doch aus Versehen an den falschen Kostenträger, leitet dieser die Unterlagen an den richtigen weiter. -
Was tun bei Ablehnung?
Bekommen Sie einen positiven Bescheid, kann es direkt losgehen. Klären Sie vorher noch, wann und wie Sie zur Reha-Einrichtung anreisen, wählen Sie ggf. Wahlleistungen aus, packen Sie Ihren Koffer und los geht’s. Was aber, wenn der Reha-Antrag oder der Wunsch- und Wahlrechtsantrag abgelehnt wird? In diesem Fall haben Sie ein Widerspruchsrecht. Nutzen Sie dieses Recht und widersprechen Sie der Ablehnung innerhalb eines Monats. Meist bekommen Sie dann doch eine Zusage. -
Rehabilitation
Eine Reha dauert drei bis sechs Wochen – je nach Krankheit und persönlichem Bedarf. Jeden Tag erfolgen mehrere therapeutische Maßnahmen. Rehas beinhalten zudem Maßnahmen, die auf einen gesünderen Lebensstil abzielen und später zu Hause in den Alltag integriert werden können. Dazu zählen Methoden der Stressbewältigung sowie Informationen zu Ernährung und körperlicher Aktivität. Eine Reha bietet meist die Chance, neue Dinge kennenzulernen und auszuprobieren, die die Lebensqualität verbessern und Beschwerden lindern sollen.
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Nachsorge
Der Reha-Prozess sollte nicht mit dem Verlassen der Klinik enden. Am besten besprechen Patienten schon dort mit ihren Therapeuten, wie es im Anschluss weitergehen soll. Dazu gibt es viele Möglichkeiten, zum Beispiel Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung. Je nach Gesundheitsproblem beinhalten sie Physio-, Bewegungs- und Sporttherapie, Schulungen zur gesunden Ernährung, psychische und soziale Unterstützung.
Ihre Reha bei uns
1 – 2 – 3 – Reha: So geht‘s
Wann ist eine Reha eigentlich sinnvoll, wer hat Anspruch auf eine Reha und was müssen Sie tun, um eine Reha zu erhalten. Dieses und mehr beantworten wir Ihnen hier.