Ihr Weg in die Reha:
Wann ist eine Reha sinnvoll?
Vorteile einer ambulanten Reha
Wir zeigen Ihnen die Vorteile einer ambulanten Rehabilitation auf:
Komplexe Probleme verlangen differenzierte Lösungen. Deswegen arbeitet das VITREA Rehazentrum Ulm mit einem interdisziplinären und erfahrenen Fachärzte- und Therapeutenteam. Die enge Kooperation mit Ärzten, Kliniken, Kostenträgern, medizinischen Dachorganisationen und Patientenverbänden garantiert Ihnen eine optimale medizinische Vor- und Nachsorge.
Therapieplan
Im VITREA Rehazentrum Ulm steht der Mensch im Mittelpunkt: Ziel der Therapie ist die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit des Patienten, um so die Grundlagen für ein körperliches und seelisches Gleichgewicht zu schaffen. Der Erstellung des individuellen Therapieplans geht eine umfangreiche und umfassende Eingangsuntersuchung voraus.
Vertrautes soziales Umfeld
Mit der ambulanten Rehabilitation bietet das VITREA Rehazentrum Ulm den Patienten die Möglichkeit einer Therapie im heimischen Umfeld. Die während der Rehabilitation eingeübten Fähigkeiten und Muster können direkt auf das gewohnte Lebensumfeld übertragen werden. Auch werden bei Bedarf und auf Wunsch die Bezugspersonen des Patienten in die Therapie eingebunden.
Medizinisches Personal
Während der ambulanten Rehabilitation stehen die Ärzte des VITREA Rehazentrum Ulm in engem Austausch mit dem betreuenden Facharzt des Patienten. Durch die Einbindung des Haus- oder Facharztes des Patienten in den Therapieverlauf ist gewährleistet, dass der Patient auch nach Ablauf der ambulante Rehabilitation qualifiziert und zielgerichtet weiter behandelt wird.
Nachsorge und Gesundheitsangebote nach der Rehabilitation
Auch nach dem Abschluss Ihrer Rehabilitation steht Ihnen unser Rehazentrum als Gesundheitspartner zur Verfügung. Weiterführende Therapien und die umfangreichen Gesundheitsangebote aus den Bereichen Prävention und Sport sichern und vertiefen den erzielten Rehabilitationserfolg. Sie sind die neue Grundlage auf dem Ihrem Weg zu einer gesunden Lebensführung.
Antrag stellen
Der Bedarf einer Rehabilitationsmaßnahme wird von einem Träger der Sozialversicherung geprüft.
Bei positiver Beurteilung übernimmt dieser die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme ganz oder teilweise.
Welche Formulare müssen Sie als Patient ausfüllen:
- G0100 (Antrag auf Leistungen zur teilhabe für Versicherte-Rehabilitationsantrag)
- G0110 (Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- G0115 (Selbsteinschätzungsbogen)
Welches Formular muss Ihr Arzt ausfüllen:
- S0051 (Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung)
Rehabilitationsleistungen müssen vor Antritt beantragt werden. Die notwendigen Informationen und Antragsformulare erhalten Sie u.a. bei der Rentenversicherung und den gesetzlichen Krankenkassen. Gerne können Sie den Antrag auf Reha hier auch direkt online stellen. Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei uns, bei Ihrem Hausarzt, dem Krankenhaussozialdienst oder dem Reha-Beratungsdienst der DRV.
Für die Finanzierung kommen unterschiedliche Leistungsträger in Frage. Das VITREA Rehazentrum Ulm kooperiert mit den gesetzlichen Krankenkassen, den Rentenversicherungen sowie den Berufsgenossenschaften und den privaten Versicherungen als Kostenträger.
Berufsgenossenschaftlich Versicherte werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft, den behandelnden Durchgangsarzt (D-Arzt) oder das Krankenhaus der Rehabilitation zugewiesen.
Im VITREA Rehazentrum Ulm wird ebenfalls die Anschlussrehabilitation (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt ambulant realisiert. Wenden Sie sich hierzu an Ihren behandelnden Arzt oder einen Mitarbeiter des Krankenhaussozialdienstes.
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie die dazugehörigen Anträge für eine medizinische Rehabilitationsowie weitere Informationen und ergänzende Formulare wie beispielsweise zum Thema Übergangsgeld.
Wunsch- und Wahlrecht
Damit eine Reha möglichst erfolgreich ist, sollten Sie eine Reha-Einrichtung wählen, die ganz auf Ihr Krankheitsbild und Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, denn Sie haben ein gesetzlich garantiertes Wunsch- und Wahlrecht. Gerne begrüßen wir Sie in unseren Räumlichkeiten. Ergänzen Sie dafür ihren Antrag mit diesem Formular. Sollten Sie bereits einen Rehaantrag ausgefüllt haben, können Sie mit diesem Formular einen Antrag auf Änderung der Wunscheinrichtung stellen.
Ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung des Namens und Ortes Ihrer Wunscheinrichtung, denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Gute Begründung hilft!
Damit Ihrem Antrag auf eine bestimmte Reha-Klinik stattgegeben wird, ist es ratsam, die Wahl der Klinik gut zu begründen. Ein wichtiger Grund sollte vor allem die besondere medizinische Eignung der Klinik sein. Weitere Gründe wie Wohnortnähe und Nähe zum Krankenhaus, in dem Sie behandelt wurden usw. können auch nützlich sein.