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Hausordnung

Hausordnung

Der Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik erfordert im Interesse der Patienten Rücksichtnahme, gegenseitiges Verständnis und einen respektvollen und toleranten Umgang untereinander. Bitte respektieren und befolgen Sie die Hausordnung.

Hausordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufenthalt in unserer Rehabilitationsklinik erfordert im Interesse aller Rücksichtnahme, gegenseitiges Verständnis und einen respektvollen und toleranten Umgang miteinander.

Die nachfolgende Hausordnung unterstützt die geregelte Patientenversorgung und den ordnungsgemäßen Rehabilitationsablauf. Sie ist für alle Patienten, Begleitpersonen und Besucher, die sich in der VITREA Rehaklinik Bad Berleburg aufhalten, verbindlich.

1. Umgang mit Medikamenten

Zur Unterstützung des Behandlungserfolgs bitten wir Sie während der Rehabilitation nur die von den Ärzten unserer Kliniken verordneten oder akzeptierten Arznei- und Heilmittel zu verwenden.

2. Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln

Das Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen der Außenanlagen erlaubt. Das Rauchen innerhalb des Gebäudes, sowie auf den Balkonen, ist strengstens verboten.

Der Konsum von alkoholischen Getränken oder sonstigen berauschenden Mitteln ist grundsätzlich nicht gestattet und verträgt sich nicht mit einer Rehabilitationsmaßnahme.

3. Verhalten bei medizinischen Notfällen und Unfällen

Wir möchten Sie bitten sich bei medizinischen Notfällen und Unfällen umgehend bei dem ärztlichen oder pflegerischen Personal zu melden. Nutzen Sie dazu auch die Notrufanlage in Ihrem Zimmer und in den Funktionsbereichen.

4. Bild und Tonaufnahmen, Werbeverbot

Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der aufgenommenen Personen. Eine Veröffentlichung bedarf der Genehmigung der Klinikgeschäftsführung. 

Werben, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten, Zeitschriften, Handzetteln und Fremdwerbemitteln jeglicher Art, sowie politische Betätigung sind im gesamten Klinikbereich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Klinikgeschäftsführung.

5. Brandschutz und elektronische Geräte

Offenes Feuer (z.B. Anzünden von Kerzen), sowohl in den Kliniken als auch auf dem Außengelände, sowie der Betrieb von privaten Heiz- und Kochgeräten innerhalb des Klinikgebäudes, sind nicht gestattet. Private Elektrogeräte (Wasserkocher, Fernseher, Fahrradakkus, Heizdecken, Ventilatoren, etc.) dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege (Fön, Rasierapparat) dienen, sowie Mobiltelefone, Tablets, Notebooks, E-Books, PCs und andere IT-Geräte.  Bitte achten Sie darauf, dass die verwendeten Geräte ein gültiges CE Zeichen tragen. Zum Brandschutz müssen Fluchtwege, Treppen und Verkehrswege (insbesondere Flure) im Gebäude und im Freien ständig freigehalten werden. Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsunfähig gemacht werden (nicht gestattet ist z. B. das Unterkeilen von Brandschutz- und Außentüren).

Bei Zuwiderhandlung können Sie für verursachte Schäden haftbar gemacht werden.

6. Fahrzeugverkehr

Auf dem Klinikgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.

Das Parken ist ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet. Das Abstellen von Fahrzeugen auf besonders gekennzeichneten Plätzen ist nur denjenigen gestattet, für die dieser Platz reserviert ist. Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

7. Hygiene: Personen

Die Einhaltung vorgeschriebener Desinfektions- und Isoliermaßnahmen ist für Patienten, Besucher und Personal verpflichtend. Sie dienen der Behandlung und/oder Verhütung von Ansteckung.

8. Hygiene: Zimmer

Die Lagerung von verderblichen Lebensmitteln und das Einbehalten von Klinikgeschirr und Besteck auf den Patienten- und Begleitpersonenzimmern sollten vermieden werden.

Das Waschen und Trocknen von Bekleidung ist vorzugsweise in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gestattet.

9. Privateigentum

Die Haftung der VITREA Rehaklinik Bad Berleburg beschränkt sich ausschließlich auf ordnungsgemäß durch die Verwaltung/Rezeption in Verwahrung genommene Wertgegenstände und Geldbeträge.

Melden Sie bitte abhanden gekommene Gegenstände umgehend der Geschäftsführung. Diebstähle zeigen Sie bitte bei der Klinikgeschäftsführung an, die sich dann umgehend mit der Polizei in Verbindung setzt.

10. Raumnutzung

Die Nutzung therapeutischer Räumlichkeiten (Schwimmbad, Sportbereich) ist außerhalb der Therapiezeiten nur nach Genehmigung durch das Klinikpersonal möglich.

Die Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsvorschriften ist verpflichtend.

Bitte behandeln sie Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände pfleglich.

11. Ruhezeiten

Die Ruhezeiten sind von 19:30 Uhr bis 07:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr. In diesen Zeiten ist besondere Rücksichtnahme geboten. Zu den o.g. Zeiten können Therapiemaßnahmen durchgeführt werden.

Die Außentüren werden am Abend um 22:30 Uhr verschlossen. Gegenseitige Zimmerbesuche zwischen Patienten sind zur Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) nicht gestattet.

12. Zuwiderhandlungen

Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann für Patienten die sofortige Beendigung der Rehabilitationsmaßnahme veranlasst werden. Begleitpersonen, Besucher und sonstige Personen können aus den Kliniken verwiesen werden und in schwerwiegenden Fällen Hausverbot erhalten.

Die Klinikleitung der VITREA Rehaklinik Bad Berleburg