Qualitätsberichte enthalten Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung und Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit und geben damit einen Überblick über die Strukturen und Leistungen einer Klinik.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen.
Liebe Patientin, lieber Patient,
nach einem Gelenkersatz schließt sich in der Regel eine Rehabilitation an. Derzeit kann es jedoch zu Wartezeiten von drei Wochen und mehr zwischen der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus und der Aufnahme in einer Rehaklinik kommen. Bitte lesen Sie hier weiter.
Unsere Standards
Unser Qualitätsbericht
Seit 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren.