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Wissenswertes auf einen Blick

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihren Aufenthalt in der Klinik am See Bad Gandersheim. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, hilft unser Team Ihnen gerne persönlich weiter.

Sobald uns die Kostenzusage Ihres Leistungsträgers vorliegt, erhalten Sie von unserem Patientenmanagement ein Einladungsschreiben mit dem konkreten Aufnahmetermin und weiteren Hinweisen. Außerdem erhalten Sie von uns eine detaillierte Liste, was Sie zu Ihrer Reha bei uns mitbringen und worauf Sie achten sollten.

Ihre Anreise sollte in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr erfolgen. Wenn Sie mit der Bahn anreisen, ist Ihr Zielbahnhof Bad Gandersheim. Rufen Sie uns für eine zeitliche Abstimmung eine Woche vor Anreise an, wenn Sie vom Bahnhof abgeholt werden möchten!

Die Anreise zur onkologischen Rehabilitationsbehandlung erfolgt Montag bis Freitag.

Wir nehmen Patienten aller Kostenträger (alle Krankenkassen und Rentenversicherungsträger), Privatversicherte, Patienten mit Anspruch auf Sozialleistungen und Selbstzahler auf.

Die Kosten trägt:

  • die
    Rentenversicherung, wenn Sie im Erwerbsleben stehen und rentenversichert sind
    oder es eine bestimmte Zeit waren,
  • die
    Krankenkasse, wenn Sie berentet oder mitversichert sind (z.B. Hausfrauen,
    Schüler, Studenten)
  • das
    Sozialamt, wenn Sie weder kranken- noch rentenversichert sind oder es eine
    bestimmte Zeit waren
  • die
    Beihilfestelle, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind.

Sie selbst zahlen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort. Bestehen Zweifel an der Zuständigkeit, klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab.

Sind Sie Selbstzahler oder Privatpatient?

Dann kontaktieren Sie für weitere Informationen bitte unser Patientenmanagement.

Laut gesetzlicher Regelung besteht in der Bundesrepublik eine Zuzahlungspflicht von 10,00 € pro Tag. Rehabilitanden mit niedrigem Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld) können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, welche Zuzahlung Sie konkret leisten müssen und welche Möglichkeiten der Befreiung Sie wahrnehmen können.

Die Dauer der onkologischen Anschlussrehabilitation und Rehabilitation beträgt in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung der Rehabilitationsmaßnahme ist bei angezeigter medizinischer Indikation und in Abstimmung mit dem Kostenträger möglich.

Selbstverständlich ist es möglich, die Klinik vor Antritt der Rehabilitationsbehandlung zu besichtigen. Unser Patientenmanagement vereinbart gerne einen Termin mit Ihnen!

Bei einer Rehabilitation handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, weshalb Ihnen während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik kein Urlaub angerechnet wird.

Während einer onkologischen Rehabilitationsmaßnahme ist es grundsätzlich möglich, eine Begleitperson mit aufzunehmen. Die weiteren Konditionen für eine Begleitperson erhalten Sie über unser Patientenmanagement. Für die Aufnahme von Kindern besteht die Möglichkeit der Unterbringung nach Absprache, eine Kinderbetreuung ist in der Klinik nicht vorhanden.

In der therapiefreien Zeit ist es jederzeit möglich, Besuch zu empfangen. 

Eine weitere stationäre Reha kann bei entsprechender medizinischer Begründung und deutlicher Notwendigkeit beantragt werden. Sprechen Sie dazu gerne mit Ihrem Haus- oder Facharzt.

Bei medizinischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an das Chefarztsekretariat: T 05382 939-300

Bei sonstigen Fragestellungen nehmen Sie bitte Kontakt auf zu unserem Patientenmanagement: T 05382 917-196