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Der gesetzliche Qualitätsbericht

Seit 2005 sind Kliniken gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren.

Sie finden im Qualitätsbericht z.B. Angaben zu diesen Punkten:
  • Diagnose- und Behandlungsspektrum
  • Personalausstattung
  • Umgang mit Risiken in der Patientenversorgung
  • Barrierefreiheit
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen ein Qualitätsbericht enthält und wie sie gegliedert sind. Der G-BA veröffentlicht die Berichte rückwirkend, daher finden Sie hier immer die Daten für das abgeschlossene Vorvorjahr.
Gesetzlicher Qualitätsbericht der VAMED Klinik Geesthacht
(Stand 2022)