Das Antragsverfahren
Damit Ihre Rehabilitation beginnen kann, ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag auf eine medizinische Reha stellen Sie selbst, am besten noch bevor Ihre Maßnahme starten soll. Keine Sorge: Der Ablauf ist einfacher, als er aussieht. Wir begleiten Sie dabei und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Antrag richtig ausfüllen und einreichen.
Von zu Hause aus (Heilverfahren)
Jede medizinische Rehabilitation – auch Ihre stationäre Entwöhnungsbehandlung – muss von Ihnen selbst beantragt werden. Als Berufstätige/r richtet sich der Antrag an Ihre zuständige Rentenversicherung mit dem Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern („Reha vor Rente“), andernfalls ist Ihre Krankenkasse leistungspflichtig.
Das notwendige Formularpaket erhalten Sie über Ihre Suchtberatungsstelle, Ihre Krankenkasse oder über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Unterstützung bei der Beantragung einer Entwöhnungsbehandlung können Sie bei Ihrer Suchtberatungsstelle oder während Ihrer stationären Entgiftung an Ihrem Wohnort erhalten. Auch Ihr behandelnder Haus- bzw. Facharzt kann den Antrag stellen. Zusammen erstellen Sie einen Sozialbericht.
Den Unterlagen sollte eine fachlich begründete Stellungnahme Ihres Hausarztes/ Facharztes, der Sie am besten kennt, beigefügt werden. Die Stellungnahme sollte
- Angaben zur Vorgeschichte,
- Angaben über ambulante und/oder stationäre Vorbehandlungen mit Befunden und Untersuchungsergebnissen,
- Angaben über die aktuelle Symptomatik enthalten sowie
- eine Begründung, warum ambulante Maßnahmen nicht ausreichen und eine stationäre Entwöhnungsbehandlung notwendig bzw. erfolgsversprechend ist.
Nahtlosverfahren
Eine weitere Zugangsmöglichkeit ergibt sich durch das „Nahtlosverfahren“. Während einer qualifizierten Entgiftung können Sie in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der Klinik die stationäre Entwöhnung einleiten. Innerhalb von fünf Tagen muss Ihr Kostenträger über die Bewilligung der Maßnahme entscheiden. Ziel ist der nahtlose Übergang von der qualifizierten Entgiftung in die stationäre Entwöhnung. Sprechen Sie Ihren Sozialdienst an!
Hotline Arbeitskreis Gesundheit
Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. bietet Patienten und Ratsuchenden eine kostenfreie, telefonische Beratung rund um das Thema Rehabilitation an. Insbesondere können Sie sich unter der Hotline Hilfestellung holen, wenn der Kostenträger Ihren Antrag auf stationäre Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung abgelehnt hat. Aber auch wenn Sie allgemeine Fragen zum Thema „Wege in die Reha“ haben, hilft Ihnen der Arbeitskreis Gesundheit e.V. gerne weiter.
Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 100 63 50 erreichen Sie regelmäßig in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr einen persönlichen Ansprechpartner.
Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss von derzeit 250 Rehabilitationskliniken unterschiedlicher Fachrichtungen. Der Arbeitskreis hat es sich zur Aufgabe gemacht, über die Möglichkeiten stationärer Rehabilitationsmaßnahmen und über die gesetzlichen Ansprüche solcher Maßnahmen zu informieren. Mit Faltblättern und Broschüren zu verschiedenen Krankheitsbildern informiert der Verein Versicherte und Patienten und unterstützt bei grundlegenden Fragen der Beantragung und Kostenerstattung von stationären Reha-Maßnahmen.
Wann kann ich einen Reha-Antrag stellen?
Wenn die Mittel der Krankenbehandlung nicht mehr ausreichen, um Ihren Gesundheitszustand zu erhalten oder zu verbessern, wird bei fest definierten Indikationen eine medizinische Rehabilitation genehmigt. Eine stationäre Reha-Maßnahme wird von den Kostenträgern genehmigt, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen, um das zuvor definierte gesundheitliche Ziel zu erreichen. Ihr Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt hilft Ihnen dabei, die Ziele zu definieren und einzuschätzen, welche Reha die richtige ist. Ein ärztliches Gutachten erhöht die Chancen auf eine Bewilligung der Reha deutlich.
Das Antragsformular
Sie können das Antragsformular bei Ihrem Kostenträger anfordern oder auf dessen Website downloaden.
Worauf ist zu achten?
Sie benötigen eine fundierte Begründung Ihres behandelnden Arztes, warum er für Sie eine Reha-Maßnahme für notwendig hält. Ihr Krankheitsverlauf sollte vom Arzt sorgfältig dokumentiert worden sein. Fügen Sie dem Reha-Antrag Arztberichte und Befunde bei. Außerdem ist es empfehlenswert, dass Sie sich aktiv über Reha-Einrichtungen informieren, deren Behandlungsangebot für Ihr Krankheitsbild passt. Haben Sie sich entschieden, teilen Sie dem Kostenträger gleich mit, in welcher Klinik Sie behandelt werden möchten. Dafür gibt es einen eigenen Wunsch- und Wahlrechtsantrag. Das Wunsch- und Wahlrecht ist Ihnen gesetzlich garantiert! Ihren Wunsch für eine bestimmte Reha-Einrichtung müssen Sie begründen. Tipps und Hinweise zu Ihrem Recht auf die eigene Auswahl einer Reha-Einrichtung und zur Begründung dieses Wunsches finden Sie hier.
Wohin mit dem Antrag?
Den Reha-Antrag, den Wunsch- und Wahlrechtsantrag und die ärztlichen Befunde müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Kostenträger einreichen. Der Sozialdienst oder der Berater aus der Servicestelle für Rehabilitation hilft Ihnen dabei. Und gehen die Unterlagen doch aus Versehen an den falschen Kostenträger, leitet dieser die Unterlagen an den richtigen weiter.
Der Antrag wurde abgelehnt? Was nun?
Was können Sie tun, wenn der Reha-Antrag oder der Wunsch- und Wahlrechtsantrag abgelehnt wird? In diesem Fall haben Sie ein Widerspruchsrecht. Nutzen Sie dieses Recht und widersprechen Sie der Ablehnung innerhalb der angegebenen Widerspruchsfrist. Eine erneute ärztliche Stellungnahme über die medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reha-Maßnahme stärkt Ihre Argumente beim Widerspruch. Meist bekommen Sie dann doch eine Zusage.
Unser Tipp
Füllen Sie den Antrag zusammen mit Ihrem Arzt oder dem Sozialdienst aus. Um die Chancen einer Bewilligung zu erhöhen, legen Sie dem Antrag gleich die ärztlichen Befundberichte bei. Vergessen Sie nicht anzukreuzen, ob Sie eine stationäre oder ambulante Reha machen möchten.