Voraussetzungen für die Wunschklinik
Wann der Kostenträger zustimmen kann
- Fachlich geeignet: Die Klinik muss nachweislich zur Rehabilitation der jeweiligen Erkrankung passen.
- Vertrag mit dem Kostenträger: Es muss ein Versorgungs- und Belegungsvertrag bestehen. Grundlage sind §21 SGB IX bei der Rentenversicherung und §111 SGB V bei den gesetzlichen Krankenkassen.
- Geprüfte Qualität: Die Klinik muss nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein.