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Wann ist eine Reha sinnvoll?
Eine Rehabilitation wird dann genehmigt, wenn Sie einen Rehabilitationsbedarf haben, Sie fähig sind, eine Reha anzutreten (Rehabilitationsfähigkeit) und eine realistische Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch eine Rehabilitation verbessert (günstige Rehabilitationsprognose).
Ihr Haus- oder Facharzt oder Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus helfen Ihnen bei der Einschätzung dieser drei Faktoren.
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Ambulant oder stationär
Wenn Sie mit Ihrem Arzt die Notwendigkeit einer Rehabilitation besprechen, wird auch die Frage geklärt, ob für Sie eine stationäre oder eine ambulante Reha besser geeignet ist. Im deutschen Sozialrecht gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär". Für eine stationäre Rehabilitation müssen also medizinische Gründe vorliegen. Ihr Arzt hilft Ihnen, wenn es darum geht, eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme medizinisch zu begründen.
Kommt für Sie ein stationärer Aufenthalt in Frage?
- Sind Sie durch Ihre Erkrankung oder Operation stark körperlich beeinträchtigt (auch vorübergehend)?
- Können Sie sich zu Hause selbst versorgen?
- Kommen Sie zu Hause allein zurecht (Treppensteigen, Dusche oder Badewanne, Ein- und Aussteigen ins Bett, usw.)?
- Schaffen Sie es, jeden Tag zu einer ambulanten Therapie und wieder zurück zu fahren?
- Ist Ihr häusliches Umfeld so, dass Sie sich schonen können, oder sind Sie gleich wieder in zahlreiche häusliche Pflichten eingebunden?
- Fühlen Sie sich dem Alltag nach der akuten Erkrankung oder der Operation psychisch schon gewachsen oder benötigen Sie erst einmal Abstand und Zeit für sich?
- Haben Sie Angst, allein zu Hause zu sein und im Notfall keine Hilfe zu bekommen?
- Wünschen Sie sich noch einige Zeit Unterstützung durch geschultes Personal?
- Möchten Sie lieber zu Hause genesen als in einer fremden Umgebung?
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Antrag stellen
Damit Sie die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahme bewilligt bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Es ist für ambulante oder stationäre Reha das gleiche Antragsformular. Sie können das Antragsformular bei Ihrem Kostenträger anfordern oder auf dessen Homepage downloaden. -
Wunsch- und Wahlrecht
Damit eine Reha möglichst erfolgreich ist, sollten Sie eine Reha-Einrichtung wählen, die ganz auf Ihr Krankheitsbild und Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, denn Sie haben ein gesetzlich garantiertes Wunsch- und Wahlrecht. Damit Sie Ihren Reha-Aufenthalt in Ihrer Wunschklinik beantragen können, gibt es ein speziell dafür vorgesehenes Formular. Mit Hilfe Ihres Arztes oder des Sozialdienstes können Sie begründen, warum Sie sich für genau diese Klinik entschieden haben. Schicken Sie den Wunsch- und Wahlrechtsantrag zusammen mit dem Reha-Antrag und den Befunden an den Kostenträger. -
Antrag einreichen
Den Reha-Antrag, den Wunsch- und Wahlrechtsantrag und die ärztlichen Befunde müssen Sie nun bei dem für Sie zuständigen Kostenträger einreichen. Der Sozialdienst oder der Berater aus der Servicestelle für Rehabilitation hilft Ihnen dabei. Und gehen die Unterlagen doch aus Versehen an den falschen Kostenträger, leitet dieser die Unterlagen an den richtigen weiter. -
Was tun bei Ablehnung?
Bekommen Sie einen positiven Bescheid, kann es direkt losgehen. Klären Sie vorher noch, wann und wie Sie zur Reha-Einrichtung anreisen, wählen Sie ggf. Wahlleistungen aus, packen Sie Ihren Koffer und los geht’s. Was aber, wenn der Reha-Antrag oder der Wunsch- und Wahlrechtsantrag abgelehnt wird? In diesem Fall haben Sie ein Widerspruchsrecht. Nutzen Sie dieses Recht und widersprechen Sie der Ablehnung innerhalb eines Monats. Meist bekommen Sie dann doch eine Zusage.
Neurologie
Ihr Weg in die Reha
Wunsch- und Wahlrecht
Das Wunsch- und Wahlrecht ist im § 8 des Sozialgesetzbuches IX geregelt. Dort steht:
§ 8 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen (...).
Mit anderen Worten: Sie haben das Recht, sich eine geeignete Reha-Einrichtung selbst auszusuchen - egal, ob stationär oder ambulant. Die Kostenträger müssen den berechtigten Wünschen der Patienten entsprechen.
Kriterien für eine geeignete Reha-Klinik
- Die Klinik muss einen Versorgungsvertrag mit den Sozialversicherungen haben (z.B. nach § 111 SGB V mit den Gesetzlichen Krankenkassen).
- Die gewählte Klinik muss medizinisch passen. Sie muss also für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein.
- Die Klinik sollte von einer unabhängigen Stelle nach allgemein anerkannten Qualitätskriterien geprüft und zertifiziert sein. Ein solches Zertifikat vergibt z.B. die DIOcert.
Antrag ist nötig!
Damit Sie Ihren Reha-Aufenthalt in Ihrer Wunschklinik beantragen können, gibt es ein speziell dafür vorgesehenes Formular. Mit Hilfe Ihres Arztes oder des Sozialdienstes können Sie begründen, warum Sie sich für genau diese Klinik entschieden haben. Schicken Sie den Wunsch- und Wahlrechtsantrag zusammen mit dem Reha-Antrag und den Befunden an den Kostenträger. Sollten Sie dies versäumt haben, können Sie den Antrag auch noch nachträglich beim Kostenträger einreichen.
Gute Begründung hilft
Damit Ihrem Antrag auf eine bestimmte Reha-Klinik stattgegeben wird, ist es ratsam, die Wahl der Klinik gut zu begründen. Ein wichtiger Grund sollte vor allem die besondere medizinische Eignung der Klinik sein. Weitere Gründe wie Wohnortnähe, Unterbringungsmöglichkeiten für eine Begleitperson, Nähe zum Krankenhaus, in dem Sie behandelt wurden usw. können aber auch nützlich sein.
Unsere Tipps
- Wenn Sie eine Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragen (also eine Rehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt), hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses.
- Wenn Sie bereits eine bestimmte Reha-Klinik ausgewählt haben, sagen Sie das bitte dem Sozialdienstmitarbeiter so frühzeitig wie möglich.Argumentationshilfen zum Wunsch- und Wahlrecht gibt Ihnen auch der Arbeitskreis Gesundheit e.V.
- Wenn Sie unsicher sind, ob und warum die Wunscheinrichtung die medizinischen Voraussetzungen für Ihre Behandlung erfüllt, fragen Sie dort nach.
Bei Ablehnung: Widerspruch!
Auch wenn der Kostenträger Ihre Reha-Maßnahme komplett oder die Wunschklinik ablehnt, müssen Sie das nicht hinnehmen. Sie haben die Möglichkeit, dem Bescheid innerhalb eines Monats zu widersprechen - und meist mit Erfolg. Deshalb sollten Sie Ihr Widerspruchsrecht auf jeden Fall nutzen.
Reha ja - Wunschklinik nein?
Manchmal bewilligt der Kostenträger die Reha-Maßnahme, lehnt aber Ihren Klinikwunsch ab. Er muss diese Ablehnung begründen und Sie mit dem Bescheid auch informieren, wo Sie einen Antrag auf eine sogenannte Heilstättenänderung einreichen können, um Ihr Wunsch- und Wahlrecht durchzusetzen. Zunächst sollten Sie aber auch dem Bescheid des Kostenträgers widersprechen.
Den Antrag auf Heilstättenänderung sollten Sie durch eine ärztliche Stellungnahme oder ein ärztliches Gutachten ergänzen. Keine Sorge - die Ärzte kennen das Verfahren und helfen Ihnen bestimmt gern.
So läuft Ihre Reha
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Start in die Reha
Ihre Reha oder die Reha für Ihr Kind ist bewilligt und Sie haben von uns ein Schreiben mit ersten Informationen enthalten? Dann kommen Sie am Anreisetag zur vereinbarten Zeit zu unserem Empfang. Sie beziehen Ihr Zimmer und treffen Ihren Stationsarzt zum Aufnahmegespräch. Gemeinsam vereinbaren Sie die Reha-Ziele. Wir zeigen Ihnen am ersten Tag auch, wo Sie in unserer Klinik was finden. -
Das Reha-Programm
Soweit nötig, führen wir am zweiten Tag weitere Untersuchungen oder Tests durch, um Ihre gesundheitliche Situation umfassend bewerten zu können. Sie erhalten einen Therapieplan, der auf der ärztlichen Verordnung basiert. Jetzt kann Ihre Reha richtig losgehen. Unser Sozialdienst nimmt bei Bedarf Kontakt zu Behörden, Betriebsärzten usw. auf und bereitet die Reha-Nachsorge vor. -
Nach der Reha
Nach Ablauf Ihrer Reha erstellt Ihr Stationsarzt einen Bericht. Er enthält Angaben zu den Rehabilitationsgründen, den Untersuchungen und dem Reha-Verlauf. Sie erhalten den Bericht per Post. Wenn es hilfreich ist, haben wir mit Ihnen nachstationäre Maßnahmen vereinbart und verordnet, um die Reha-Erfolge zu stabilisieren und auszubauen.