Martina Schulze
Leitung Aufnahmeabteilung NeurologieVor Ihrem Aufenthalt
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Bitte bringen Sie Ihren Einweisungsschein zur Aufnahme mit. Die Teams auf den Stationen bemühen sich, die Termine einzuhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es im Klinikalltag auch einmal zu Verzögerungen kommen kann.
So bereiten Sie Ihren Aufenthalt vor
Wichtige Dokumente zur Aufnahme
- Krankenhauseinweisung Ihres einweisenden Arztes
- Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse
- Versicherungskarte
- Personalausweis
- Ggf. Zuzahlungsbefreiung (Kopien von Befreiungsnachweisen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. Quittungen über bereits geleistete Zuzahlungen)
Informationen für Ihren Arzt
- Angeforderte Untersuchungsergebnisse und Befunde wie Röntgenbilder, Laborberichte, CT- oder MRT-Bilder
- Übersicht über Ihre regelmäßig einzunehmenden Medikamente
- Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis, Blutverdünnungspass, Allergiepass, Diätausweis, Schrittmacherpass, Impfausweis, Röntgenpass o.ä.
- Vorhandene Heil- und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Gehhilfen, Bandagen, Prothesen, Einlagen, Brille, Hörgerät)
Tipp: Fragen Sie vorab Ihren einweisenden Arzt, ob Sie Arzneimittel vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt absetzen müssen.
Kleidung
- Bequeme Kleidung inkl. ausreichend Unterwäsche
- Feste Haus- oder Badeschuhe
- Bademantel
- Nachtwäsche
- Ggf. bequeme Straßenschuhe für Spaziergänge
- Kleidung für den Tag der Entlassung
Hygiene und Pflege
- Waschlappen und Handtücher
- Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnprothesenbedarf
- Duschbad, Seife, Shampoo
- Kamm, Bürste
- Rasierbedarf und Zubehör
- Creme und sonstige Hautpflegeprodukte
- Taschentücher und ggf. Hygienetücher
- Nagelpflegebedarf
- Damenhygieneartikel
Hinweis: Ein Haartrockner darf leider aus Gründen des Brandschutzes nicht mitgebracht werden.
Unterhaltung und Zeitvertreib
- Je nach Vorliebe Smartphone, MP3-Player und/oder Laptop
- Bücher, Rätselhefte, Zeitschriften
- Schreibbedarf
- Kopfhörer für den Fernseher im Zimmer
- Bargeld, etwa für Cafeteria, Zeitschriften
Umgang mit Wertsachen/ Elektrogeräten
Größere Geldbeträge, Schmuck und andere Wertgegenstände bringen Sie bitte nicht mit zu uns. Sollten Sie keine andere Möglichkeit haben, können Sie Ihre Wertsachen am Empfang zur Aufbewahrung im Tresor abgeben. Wir möchten Sie bitten, alle Elektrogeräte am Tag Ihrer Ankuft im Stationszimmer zu melden. Aus brandschutz- und sicherheitstechnischen Gründen müssen sie vor der Inbetriebnahme von unserer Haustechnik geprüft werden.
Zuzahlung und Kosten
Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen. Ein Überblick über Zuzahlungen und Kostenübernahmen für Gesetzlich- und Privatversicherte.
Gesetzlich versicherte Patienten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach Ihre Krankenhauseinweisung und ihre Krankenkassenkarte vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.
Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
So entrichten Sie Zuzahlungen
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag an unserer Rezeption – in bar oder per EC-Karte.
Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck Ihre Fallnummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Fallnummer finden Sie auf der Kopie Ihres Behandlungsvertrages.
Bankverbindung
Falls Sie die Zuzahlung überweisen müssen, nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
Commerzbank
DE67 5308 0030 0808 8986 02
BIC DRESDEFF530
Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
- Sie sind jünger als 18 Jahre.
- Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
- Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.
Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.
Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen
Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.
Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.
Das Antragsverfahren - was Sie beachten müssen
Ohne Antrag keine Reha. Und den Antrag auf eine medizinische Rehabilitation müssen Sie noch vor Beginn der Reha selbst stellen. Sieht kompliziert aus? Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Wann kann ich einen Reha-Antrag stellen?
Wenn die Mittel der Krankenbehandlung nicht mehr ausreichen, um Ihren Gesundheitszustand zu erhalten oder zu verbessern, wird bei fest definierten Indikationen eine medizinische Rehabilitation genehmigt. Eine stationäre Reha-Maßnahme wird von den Kostenträgern genehmigt, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen, um das zuvor definierte gesundheitliche Ziel zu erreichen. Ihr Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt hilft Ihnen dabei, die Ziele zu definieren und einzuschätzen, welche Reha die richtige ist. Ein ärztliches Gutachten erhöht die Chancen auf eine Bewilligung der Reha deutlich.
Das Antragsformular
Sie können das Antragsformular bei Ihrem Kostenträger anfordern oder auf dessen Website downloaden. Wenn Sie sich für eine VITREA Rehabilitationsklinik entschieden haben, können wir Ihnen gern bei der Antragstellung behilflich sein.
Worauf ist zu achten?
Sie benötigen eine fundierte Begründung Ihres behandelnden Arztes, warum er für Sie eine Reha-Maßnahme für notwendig hält. Ihr Krankheitsverlauf sollte vom Arzt sorgfältig dokumentiert worden sein. Fügen Sie dem Reha-Antrag Arztberichte und Befunde bei. Außerdem ist es empfehlenswert, dass Sie sich aktiv über Reha-Einrichtungen informieren, deren Behandlungsangebot für Ihr Krankheitsbild passt. Haben Sie sich entschieden, teilen Sie dem Kostenträger gleich mit, in welcher Klinik Sie behandelt werden möchten. Das Wunsch- und Wahlrecht ist Ihnen gesetzlich garantiert! Ihren Wunsch für eine bestimmte Reha-Einrichtung müssen Sie begründen.
Wohin mit dem Antrag?
Den Reha-Antrag, den Wunsch- und Wahlrechtsantrag und die ärztlichen Befunde müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Kostenträger einreichen. Der Sozialdienst oder der Berater aus der Servicestelle für Rehabilitation hilft Ihnen dabei. Und gehen die Unterlagen doch aus Versehen an den falschen Kostenträger, leitet dieser die Unterlagen an den richtigen weiter.
Der Antrag wurde abgelehnt? Was nun?
Was können Sie tun, wenn der Reha-Antrag oder der Wunsch- und Wahlrechtsantrag abgelehnt wird? In diesem Fall haben Sie ein Widerspruchsrecht. Nutzen Sie dieses Recht und widersprechen Sie der Ablehnung innerhalb der angegebenen Widerspruchsfrist. Eine erneute ärztliche Stellungnahme über die medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reha-Maßnahme stärkt Ihre Argumente beim Widerspruch. Meist bekommen Sie dann doch eine Zusage.