Begriffserklärungen
Adaption, Adaptionsbehandlung
Ambulant
Anschlussheilbehandlung – AHB
Anschlussrehabilitation
Antrag
Barthel-Index
Berufsgenossenschaftliche stat. Weiterbehandlung
Die Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung ist eine Rehabilitationsmaßnahme nach einem Arbeitsunfall. Der Antrag erfolgt an die zuständige Berufsgenossenschaft und diese ist auch Kostenträger der Maßnahme.
Cochlear Implantat (auch Cochlea Implantat)
Heilverfahren (HV)
Indikation
IRENA
Kostenträger
Kur
MBOR
Medizinische Rehabilitation
Rehabilitation
Sozialdienst/Krankenhaussozialdienst
- Beratung und Information zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten
- Beratung zur Rente
- Unterstützung und Organisation der Überleitung in eine Rehabilitationseinrichtung
- Unterstützung und Organisation der vollstationären Versorgung
- Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege
- weitere Hilfestellungen
Sozialversicherung/Sozialversicherungsträger
Stationär
Überleitung
Wunsch- und Wahlrecht
Zertifizierung
Zuzahlung
| Monatliches Nettoeinkommen | tägliche Zuzahlung |
|---|---|
| Unter 1.191 Euro | keine Zuzahlung |
| ab 1.191 Euro | 9,50 Euro |
| ab 1.200 Euro | 10,00 Euro |
- Sie bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- es sich bei der Leistung um eine Kinderrehabilitation handelt,
- Sie während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen,
- Sie Arbeitslosengeld II beziehen,
- Sie Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen,
- Sie Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen,
- Sie die Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V im Kalenderjahr, in dem Sie die Maßnahme antreten, bereits erreicht haben.