Antrag genehmigt! und jetzt?
Sobald Ihr Antrag für eine Rehabilitationsmaßnahme in unserer Klinik genehmigt ist, erhalten Sie von uns:
- Ihren genauen Aufnahmetermin
- Einen medizinischen Fragebogen:
Notwendige medizinische Vorabinformation für Ihren behandelnden Arzt in der VITREA Klinik. - Einen persönlichen Fragekatalog:
Verbindliche Bestätigung Ihrer Anreise sowie Möglichkeit zur Buchung gewünschter Wahlleistungen
Außerdem bekommen Sie von uns eine detaillierte Liste, was Sie zu Ihrer Reha bei uns mitbringen sollten.
Bis wann soll meine Anreise erfolgen?
Ihre Anreise sollte zwischen 10.30 und 13.00 Uhr liegen, da wir die Aufnahmeuntersuchung beim behandelnden Arzt für den Nachmittag des Anreisetags einplanen. Somit kann Ihre Therapie bereits am folgenden Tag beginnen.
Selbstverständlich ist eine Anreise auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Um Ihre Aufnahmeuntersuchung noch am Anreisetag zu gewährleisten, bitten wir Sie, bis spätestens 16.00 Uhr anzureisen.
Falls Sie mit der Bahn anreisen, holen wir Sie vom Bahnhof Röthenbach im Allgäu ab.
Gibt es spezielle Anreisetage?
Grundsätzlich nehmen wir von Montag bis Freitag täglich Patienten auf, Hautpanreisetage sind Dienstag bis Donnerstag.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten trägt:
- die Rentenversicherung, wenn Sie im Erwerbsleben stehen und rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren
- die Krankenkasse, wenn Sie berentet oder mitversichert sind (in der Onkologie gibt es den Sonderfall nach § 31 SGB VI, dass mitversicherte Angehörige und Rentner über die Rentenversicherung abgerechnet werden)
- das Sozialamt, wenn Sie weder kranken- noch rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren
- der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten
- das Versorgungsamt, wenn Sie kriegs- oder wehrdienstbeschädigt oder das Opfer einer Gewalttat geworden sind
- die Beihilfestelle, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind
- Selbstzahler
Sie selbst zahlen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort.
Gibt es eine Zuzahlung?
Für eine stationäre medizinische Rehabilitation beträgt die Zuzahlung für Versicherte (ab 18 Jahre) 10,00 Euro je Kalendertag für maximal 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
Wird die medizinische Rehabilitationsmaßnahme als Anschlussrehabilitation durchgeführt, ist die Zuzahlung von 10,00 Euro täglich auf maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt. Hierbei gilt, dass bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus auf diese 28 Tage angerechnet werden.
Für weitere detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse oder Ihren Rentenversicherungsträger.
Wie lange dauert die Reha?
Grundsätzlich dauert eine Reha-Maßnahme 21 Tage. In Einzelfällen kann Ihr Aufenthalt in unserer Klinik bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden.
Kann ich mir die Klinik vorher ansehen?
Gerne können Sie sich unsere Klinik vor Ihrem Aufenthalt anschauen. Bei Fragen steht Ihnen unser Patientenmanagement gerne zur Verfügung (Mo-Fr 7.30-18.30 Uhr). Das Anschauen einzelner Patientenzimmer ist nicht möglich.
Wird mir Urlaub angerechnet?
Bei einer Rehabilitation handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, weshalb Ihnen während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik kein Urlaub angerechnet wird.
Begleitungen möglich?
Ihre Partnerin oder Ihr Partner kann Sie in die Reha begleiten. Ab einem Aufenthalt von mindestens vier Nächten stellen wir Ihnen gerne ein Doppelzimmer zur Verfügung. Eine Aufnahme von Kindern ist ab einem Alter von 16 Jahren möglich.
Sollte/n Ihr Kind/Ihre Kinder ebenfalls einen rehabilitativen Behandlungsbedarf haben, bieten wir Ihnen unsere Kombi-Reha „Mama hat Krebs“ in Zusammenarbeit mit der Fachklinik Prinzregent Luitpold in Scheidegg an.
Wie oft kann ich Besuch empfangen?
In der therapiefreien Zeit ist es jederzeit möglich, Besuch zu empfangen. Wir bitten Sie jedoch, auf die Ruhezeiten des Hauses zu achten: Unsere Klinik schließt um 23.00 Uhr.
Ist eine weitere Reha möglich?
Eine weitere stationäre Reha kann nur bei entsprechender medizinischer Begründung und deutlicher Notwendigkeit (z.B. noch vorhandene erhebliche Funktions- und Leistungsstörungen durch Tumorerkrankungen) beantragt werden.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen des Patientenmanagements. Unser Patientenmanagement steht Ihnen für Rückfragen wie folgt gerne zur Verfügung:
T 08381 501-0