Antrag genehmigt! und jetzt?
Sobald Ihr Antrag für eine Rehabilitationsmaßnahme in unserer Klinik genehmigt ist, erhalten Sie von uns:
- Ihren genauen Aufnahmetermin
- Einen medizinischen Fragebogen: Notwendige medizinische Vorabinformation für Ihren behandelnden Arzt in der Klinik.
- Einen persönlichen Fragekatalog: Verbindliche Bestätigung Ihrer Anreise sowie Möglichkeit zur Buchung gewünschter Zusatzleistungen
Außerdem erhalten Sie von uns eine detaillierte Liste, was Sie zu Ihrer Reha bei uns mitbringen sollten.
Bis wann soll meine Anreise erfolgen?
Ihre Anreise sollte zwischen 10:30 und 12:30 Uhr liegen, da wir die Aufnahmeuntersuchung beim behandelnden Arzt für den Nachmittag des Anreisetags einplanen. Somit kann Ihre Therapie bereits am folgenden Tag beginnen.
Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln holen wir Sie gerne entsprechend der auf Ihrem Antwortschreiben genannten Ankunftszeit von der Bushaltestelle „Bahnhof“ bzw. vom Bahnhof der Harzer Schmalspurbahn in Bad Suderode ab.
Bei Anreise mit dem PKW stehen Ihnen auf dem Klinikgelände kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
Gibt es spezielle Anreisetage?
Nein, spezielle Anreisetage gibt es nicht. Eine Aufnahme ist täglich von Montag bis Freitag möglich.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten trägt:
- die Rentenversicherung, wenn Sie im Erwerbsleben stehen und rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren,
- die Krankenkasse, wenn Sie berentet oder mitversichert sind (in der Onkologie gibt es den Sonderfall nach § 31 SGB VI, dass mitversicherte Angehörige und Rentner über die Rentenversicherung abgerechnet werden),
- das Sozialamt, wenn Sie weder kranken- noch rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren
- der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten,
- das Versorgungsamt, wenn Sie kriegs- oder wehrdienstbeschädigt oder das Opfer einer Gewalttat geworden sind,
- die Beihilfestelle, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind.
Sie selbst zahlen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort.
Gibt es eine Zuzahlung?
Für eine stationäre medizinische Rehabilitation beträgt die Zuzahlung für Versicherte (ab 18 Jahre) je Kalendertag 10,00 Euro für maximal 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
Wird die medizinische Rehabilitationsmaßnahme als Anschlussrehabiliation durchgeführt, ist die Zuzahlung von 10,00 Euro täglich auf maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
Hierbei gilt, dass bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus auf diese 28 Tage angerechnet werden.
Für weitere detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse oder Ihren Rentenversicherungsträger.
Wie lange dauert die Reha?
Grundsätzlich dauert eine Reha-Maßnahme 21 Tage, jedoch kann – bei medizinischer Notwendigkeit – Ihr Aufenthalt in unserer Klinik verlängert werden.
Wird mir Urlaub angerechnet?
Bei einer Rehabilitation handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, weshalb Ihnen während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik kein Urlaub angerechnet wird.
Begleitungen möglich?
Ihre Partnerin oder Ihr Partner kann Sie in die Reha begleiten. Eine Aufnahme von Begleitkindern im Kindergartenalter (3 – 6 Jahre) ist begrenzt möglich. Je Erziehungsberechtigtem können, je nach freier Kapazität Kinder mit aufgenommen werden. Je nach Betreuungssituation der örtlichen Kindertagesstätte können wir die Betreuung nur bei freien Kapazitäten ermöglichen. Die Organisation der Aufnahme von Begleitkindern wird vor Antritt Ihres Aufenthaltes detailliert mit unseren Mitarbeitern des Patientenmanagement sowie dem Sozialdienst besprochen.
Wie oft kann ich Besuch empfangen?
In der therapiefreien Zeit ist es jederzeit möglich, Besuch zu empfangen. Wir bitten Sie jedoch, auf die Ruhezeiten des Hauses zu achten. So schließt unsere Klinik um 22.30 Uhr.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen des Patientenmanagements.