Antrag genehmigt! und jetzt?
Sobald uns die Kostenzusage Ihres Leistungsträgers vorliegt, erhalten Sie von unserem Patientenmanagement ein Einladungsschreiben mit dem konkreten Aufnahmetermin und weiteren Hinweisen.
Außerdem erhalten Sie von uns eine detaillierte Liste, was Sie zu Ihrer Reha bei uns mitbringen und worauf Sie achten sollten.
Bis wann soll meine Anreise erfolgen?
Ihre Anreise sollte in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr erfolgen. Wenn Sie mit der Bahn einreisen ist Ihr Zielbahnhof Bohmte. Rufen Sie für eine zeitliche Abstimmung zu Abholung vom Bahnhof bitte eine Woche vor Anreise bei folgendem Taxiunternehmen an: Taxi Wessler, T 05472 2626.
Gibt es spezielle Anreisetage?
Aufnahmetermine in unserer Klinik sind an jedem Wochentag möglich. Hauptanreisetage sind Dienstag und Mittwoch.
Wer übernimmt die Kosten?
Leistungsträger sind: Deutsche Rentenversicherung Bund und Länder, gesetzliche und private Krankenkassen, Sozialleistungsträger, Beihilfe und Heilfürsorge der Polizei oder Bundeswehr.
Die Kosten trägt:
- die Rentenversicherung, wenn Sie im Erwerbsleben stehen und rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren,
- die Krankenkasse, wenn Sie berentet oder mitversichert sind (z.B. Hausfrauen, Schüler, Studenten)
- das Sozialamt, wenn Sie weder kranken- noch rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren
- der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten,
- das Versorgungsamt, wenn Sie kriegs- oder wehrdienstbeschädigt oder das Opfer einer Gewalttat geworden sind,
- die Beihilfestelle, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind.
Sie selbst zahlen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort.
Bestehen Zweifel an der Zuständigkeit, klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab.
Sind Sie Selbstzahler oder Privatpatient? Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Patientenmanagement!
Gibt es eine Zuzahlung?
Lt. Gesetzlicher Regelung besteht in der Bundesrepublik eine Zuzahlungspflicht von 10,00 €/Tag. Rehabilitanden mit niedrigem Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld) können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, welche Zuzahlung Sie konkret leisten müssen und welche Möglichkeiten der Befreiung Sie wahrnehmen können.
Wie lange dauert die Reha?
Die Rehabilitationsdauer und Therapiedichte sollte sich nach Ihrem individuellen Rehabilitationsbedarf und Ihrer Zielsetzung orientieren.
Die Mindestbehandlungsdauer in unserer Klinik beträgt drei Wochen!
Je nach Kostenzusage, Indikation und Motivation ist eine längere Behandlungsdauer im Rahmen der Vorgaben Ihres jeweiligen Leistungsträger möglich und ggf. bei Ihrem jeweiligen Leistungsträger zu beantragen.
Kann ich mir die Klinik vorher ansehen?
Gerne können Sie sich auch durch unseren virtuellen Klinikrundgang klicken und einen ersten Eindruck von unserer Klinik gewinnen.
Wird mir Urlaub angerechnet?
Bei einer Rehabilitation handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, weshalb Ihnen während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik kein Urlaub angerechnet wird.
Begleitungen möglich?
Die Unterbringung von erwachsenen Begleitpersonen ist im Rahmen der psychosomatischen Rehabilitation in unserer Klinik nicht möglich. Ihre Familienangehörigen können jedoch nach vorheriger Absprache am Wochenende im Rahmen eines Besuches in der Klinik übernachten.
Wie oft kann ich Besuch empfangen?
Besucherinnen und Besucher sind gerne willkommen:
Montag bis Freitag: 17.00 bis 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 8.00 bis 22.00 Uhr
Um die Klinik als geschützten Raum zu erhalten, bitten wir Sie, Besucher generell an jedem Besuchstag kurz beim diensthabenden Pflegepersonal vorzustellen.
Die Übernachtung von Familienangehörigen im Haus ist nach vorheriger Absprache am Wochenende möglich.
Ist eine Beurlaubung übers Wochenende möglich?
Eine Anwesenheitspflicht in der Klinik besteht während der Therapien, der Essenszeiten, zwischen 23.00 und 6.00 Uhr in der Woche sowie zwischen 24.00 und 6.00 Uhr vor therapiefreien Tagen.
In der therapiefreien Zeit können Sie die Klinik selbstverständlich verlassen, jedoch nur tagsüber, nicht über Nacht. Damit wir wissen, wer außer Haus ist, ist ein Eintrag in das Ausgangsbuch vor dem Verlassen des Klinikgeländes und bei Rückkehr erforderlich.
Ist eine weitere Reha möglich?
Eine weitere stationäre Reha kann bei entsprechender medizinischer Begründung und deutlicher Notwendigkeit beantragt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen des Patientenmanagements oder aus dem Bereich Kommunikation & Marketing. Beide Stellen stehen Ihnen für Rückfragen wie folgt gerne zur Verfügung:
Mo – Do 8.15-17.00 Uhr
Fr 8.15-15.30 Uhr
T 05472 935-153 bzw. -155