Die hier gezeigten Kombinationen des Logos mit dem Namen einer Klinik oder eines MVZ sind eine Ausnahme! Im Normalfall wird die Bild-/Wortmarke wird nicht mit Service-, Projekt-, Abteilungs- und Veranstaltungs-Logos oder -Bezeichnungen ergänzt. Die bei der Kennzeichnung von Gebäuden und Fahrzeugen genutzte Kombination des Logos mit einem Klinik- oder MVZ-Namen sind keine klinikeigenen Logos, die in Druckmedien oder anderen Zusammenhängen zum Einsatz kommen. Die Regeln für die Nennung der Klinik in diesen Medien bleibt von den hier vorgestellten Ausnahmen unberührt.
Kennzeichnungen und Sponsorings
Gebäudekennzeichnung
Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen bei der Erstellung von Gebäudekennzeichnungen. Die Gegebenheiten vor Ort spielen bei der Gestaltung der Kennzeichnung eine maßgebliche Rolle.
Ziel der Kennzeichnung
Die Gebäudekennzeichnung macht deutlich,
- wie der Eigenname der Klinik lautet, und
- dass diese zu Helios gehört.
Bestandteile der Kennzeichnung
Die Gebäudekennzeichnung besteht aus dem Eigennamen der Klinik und dem Logo.
Das Logo ist in seiner Gestalt festgelegt und wird weder im Seitenverhältnis, im Verhältnis der einzelnen Bestandteile zueinander oder in seiner Farbigkeit verändert. Wort- und Bildteil des Logos ergeben eine feste Einheit und kommen nicht unabhängig von einander zum Einsatz.
Der Eigenname der Klinik wird in der Schriftart Mallory Bold in gemischter Schreibweise gesetzt. Die Schriftgröße wird von der verfügbaren Fläche für die gesamte Kennzeichnung definiert. Diese ist ausschlaggebend für einen einzeiligen bzw. zweizeiligen Satz (siehe Größenverhältnis). Der Klinikname ist entweder in Grau oder in Weiß gesetzt, sodass die bestmögliche Sichtbarkeit gewährleistet ist. Diese ist abhängig vom Kontrast zwischen der Kennzeichnung und der Farbe der Fläche auf der die Kennzeichnung installiert wird.
Achtung!
Es muss lokal überprüft werden, ob es in der Satzung der Klinik Vorgaben gibt, wie der Eigenname der Klinik lauten muss. Dies ist besonders wichtig, wenn es neben Helios weitere Mitgesellschafter gibt. Klären Sie dies bitte vorab mit dem KGF und dem Regionaljuristen.
Helios im Namen der Klinik
Stehen bei der Gebäudekennzeichnung der Eigenname und das Logo räumlich weit von einander entfernt, wird Helios im Eigennamen der Klinik genannt, sofern er Bestandteil des Kliniknamens ist.
Um höhere Kosten für zusätzliche Buchstaben sowie die unnötige Dopplung des Wortes Helios zu vermeiden, wird, wenn die beiden Bestandteile der Kennzeichnung räumlich nah beieinander stehen, im Namen der Klinik auf das Wort Helios verzichtet.
Größenverhältnis der Bestandteile
Bei der Gebäudekennzeichnung stehen das Helios Logo und der Eigenname der Klinik in einem festen Größenverhältnis.
Die Höhe der Kleinbuchstaben (x-Höhe) des Wortteils des Logos (oben mit den beiden horizontal verlaufenden gestrichelten Linien gekennzeichnet) dient als Referenz für die Höhe des Eigennamens der Klinik. Wenn der Eigenname aufgrund seiner Länge oder des verfügbaren Platzes zweizeilig gesetzt wird, dient die Höhe des H (Versalhöhe) aus dem Wortteil des Logos (oben mit den beiden horizontal verlaufenden gestrichelten Linien gekennzeichnet) als Referenz für die Höhe des Eigennamens. Hier ist ein genügend großer Zeilenabstand einzuhalten, sodass Unterlängen der ersten nicht die Oberlängen der zweiten Zeile berühren.
Mindestabstand zwischen den Elementen
Positionierung der Kennzeichnung
Bei der Positionierung der Gebäudekennzeichnung sind die lokalen architektonischen Gegebenheit ausschlaggebend. Voraussichtlich ist in den meisten Fällen eine Kennzeichnung z.B. an der Fassade oder auf einem Vordach in der Nähe des Eingangs realisierbar.
Bei anderen bietet sich die Kennzeichnung auf dem Dach, hoch oben an der Fassade oder in komplett anderer Form an.
Die Positionierung der Kennzeichnung ist unter Berücksichtigung der Größenverhältnisse und des Mindestabstands lokal zu planen und zu realisieren. Für einen Qualitätscheck und bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt auf zum ZD UKM.
So bitte nicht
Zusammenarbeit
Wir empfehlen eine Gebäudekennzeichnung nach der KGF-Freigabe immer mit der Betriebstechnik, dem Einkauf und der UKM gemeinsam zu organisieren.
Der ZD Einkauf hat ein Ausschreibungsverfahren mit Dienstleistern für die Gebäudekennzeichnung durchgeführt. Somit gibt es für alle ein Einsparpotential und die einheitliche Erscheinung der Kennzeichnungen ist gewährleistet. In der Ausschreibung sind auch die technischen Voraussetzungen (Aufbau/Profil der Buchstaben, Ausleuchtung, Dimmbarkeit, etc.) der Gebäudekennzeichnung definiert. Diese Informationen befinden sich in der Konditionsmappe mit der Beschlussnummer „UKM_541.01_0820“. Hierauf haben die Kollegen des Einkaufs Zugriff.