Beilhilfe für eine medizinische Reha muss von der Feststellungsstelle genehmigt werden. Damit Beihilfe erteilt werden kann, muss ein Gutachten vom Amtsarzt oder privaten Arzt vorgelegt werden. Für eine stationäre Reha müssen nach BBHV zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Eine ambulante, wohnortnahe Behandlung ist unzureichend
- Eine ambulante Rehabilitation kann keinen gleichwertigen Therapieerfolg erzielen
- Im aktuellen Jahr und den vorherigen drei Kalenderjahren wurde keine beihilfefähige Reha durchgeführt. (Ausnahme: Die Reha-Behandlung ist aufgrund des vorgelegten amtsärztlichen Gutachtens medizinisch notwendig.)
- Die Rehabilitations-Maßnahme erfolgt in einer beihilfefähigen Einrichtung mit Versorgungsvertrag nach §111, Absatz 2 Satz 1 SGB V, wie der Paracelsus Berghofklinik.
Die genannten Bedingungen richten sich nach dem BBHV. Je nach Länderregelung kann es Abweichungen geben. Bitte informieren Sie sich VOR dem Antritt der Reha-Maßnahme über die landesspezifischen aktuellen Bestimmungen.